info@omero.pl
+ 48 813 070 677
Übersetzungs- und Lokalisierungsdienste, zertifiziert nach ISO 9001:2015, ISO 17100:2015 und ISO 27001:2017

SPEZIELLE SPRACHLÖSUNGEN UND KREATIVE TEXTADAPTION FÜR INTERNATIONALE UNTERNEHMEN IN VERSCHIEDENEN INDUSTRIESEKTOREN

KONTAKTIEREN SIE UNS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

Persönlicher Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen Omero Sp. z o.o. [GmbH], im Folgenden Auftragnehmer genannt, und Unternehmen oder natürlichen Personen, im Folgenden Auftraggeber genannt, im Bereich der vom Auftragnehmer für den Auftraggeber zu erbringenden Dienstleistungen.

Der "Auftraggeber" und der "Auftragnehmer" werden im Folgenden auch "Parteien“ genannt.

  § 2

Sachlicher Geltungsbereich

1.  Gegenstand des abzuschließenden Vertrages und der vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Dienstleistungen sind nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewöhnliche und beglaubigte Übersetzungen sowie Simultan- und Konsekutivdolmetschen, darunter auch durch vereidigte Dolmetscher, sprachliche Betreuung von Konferenzen sowie alle dazu gehörigen Nebenleistungen wie graphische Gestaltung von Texten, Textredaktion, Korrekturen, Textvorbereitung für die anschließende Veröffentlichung, Textaktualisierung, Erarbeitung der Terminologie, Bereitstellung der technischen Ausstattung für Dolmetschdienstleistungen und sprachliche Beratung.

2. Der sachliche Umfang der jeweiligen Dienstleistungen, mit denen der Auftragnehmer beauftragt wird, sowie Bedingungen für deren Erbringung werden ausführlich in der Bestellung, die der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer abgibt, vereinbart.

 § 3

Abgabe von Bestellungen

1.  Vor Abgabe der Bestellung werden deren Umfang, Preis, Art der Lieferung der bestellten Dienstleistung sowie alle anderen Informationen, die für eine ordnungsgemäße Erbringung dieser Dienstleistung erforderlich sind, von den Parteien festgelegt.

2. Die Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber abgegebenen Bestellung.

3.  Die Bestellung wird vom Auftraggeber freigegeben:

a) durch Übermittlung des unterzeichneten und mit Stempel versehenen Bestellformulars an den Auftragnehmer per Fax oder in gescannter Form per E-Mail oder durch persönliche Abgabe am Sitz des Auftragnehmers.

b) durch Übermittlung der Rückbestätigung - Willenserklärung über die Freigabe der Bestellung - an den Auftragnehmer per E-Mail.

4. Zur Einhaltung der Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistung hat der Auftraggeber die abgegebene Bestellung spätestens bis 16:00 Uhr am Tage der Vereinbarung der Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistung zu übermitteln. Bei Verzügen mit der Übermittlung der Bestellung ist der Auftragnehmer berechtigt, neue Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistung festzulegen und diese dem Auftraggeber mitzuteilen.

5. Der Auftragnehmer hat die Bestellbestätigung an den Auftraggeber zu übermitteln. Diese Bestellbestätigung hat dieselbe Form wie die Freigabe der Bestellung durch den Auftraggeber und gilt als Nachweis über das Zustandekommen des Vertrages sowie führt dazu, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung der Bestellung beginnt.

6. Bei Verbrauchern gilt die Bestellbestätigung als Verzicht auf den Vertragsrücktritt und als Zustimmung für eine unverzügliche Aufnahme der Ausführung der Bestellung. 

§ 4

Bedingungen für die Leistungserbringung

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme der fertigen Bestellung und zur termingerechten Zahlung der Vergütung an den Auftragnehmer.

2. Als Bestätigung über die Herausgabe und Abnahme der fertigen Bestellung durch den Auftraggeber gilt:

a) bei Übersetzungen:

i. Unterzeichnung eines beliebigen Nachweises über die Erbringung der Dienstleistung durch den Auftraggeber (z.B. Rechnung, Kassenbon, Empfangsbestätigung auf dem Bestellformular usw.),

ii. Nachweis über die Aufgabe der Sendung per Post oder per Kurier an die vom Auftraggeber genannte Adresse,

iii. Sendebestätigung der E-Mail samt Anlagen (generiert durch Geräte des Auftragnehmers) an den Auftraggeber oder an die von ihm genannte Adresse,

iv. Fax-Sendebericht an die vom Auftraggeber genannte Faxnummer

a) bei Dolmetschen:

i. Unterzeichnung eines beliebigen Nachweises über die Erbringung der Dienstleistung durch den Auftraggeber (z.B. Rechnung, Kassenbon, Empfangsbestätigung auf dem Bestellformular usw.),

ii. Unterzeichnung der Arbeitskarte des Dolmetschers durch den Auftraggeber oder durch eine von ihm genannte Person.

3.  Als Grundlage für die Bezahlung für die erbrachte Dienstleistung gilt eine vom Auftragnehmer ausgestellte Rechnung oder Kassenbon.

4. Der Auftraggeber ist spätestens innerhalb von zehn Tagen ab Datum der Herausgabe des Gegenstandes der Bestellung berechtigt, Einwendungen (Reklamationen) vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt dieses Recht. Bringt der Auftraggeber berechtigte Einwendungen gegen den Gegenstand der Bestellung vor, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung des Gegenstandes der Bestellung nach Vorgaben des Auftraggebers verpflichtet.

 § 5

Liefertermin

Als Liefertermin gilt der in der Bestellung angegebene und vom Auftragnehmer bestätigte Termin.

 § 6

Vertragsrücktritt, Exklusivität, Haftung

1. Der Auftraggeber ist berechtigt, gegen die Zahlung der Abstandssumme an den Auftragnehmer von der Ausführung der Bestellung zurückzutreten:

a) wenn die Bestellung eine Übersetzung oder eine andere, zusätzliche Dienstleistung des Auftragnehmers, ausgenommen der Dolmetschdienstleistungen, umfasste:

i. in Höhe der Vergütung für den tatsächlichen Arbeitsaufwand und Erstattung anderer Kosten, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die Erbringung der bestellten Dienstleistungen entstanden sind, allerdings mindestens 20% vom Auftragswert.

ii. in Höhe von 100% vom Bestellwert, wenn er die Übersetzung oder eine zusätzliche Dienstleistung, deren Erbringung im Express-Verfahren erfolgt, storniert oder wenn er die Dienstleistung nach Ablauf der Hälfte der für die Ausführung der Bestellung vorgesehenen Zeit storniert.

b) wenn die Bestellung eine Dolmetschdienstleistung umfasste:

i. in Höhe von 10% vom Bestellwert, wenn er die Bestellung drei Tage vor Beginn der Erbringung der Dolmetschdienstleistung storniert;

ii. in Höhe von 50% vom Bestellwert, wenn er die Bestellung zwei Tage vor Beginn der Erbringung der Dolmetschdienstleistung storniert;

iii. in Höhe von 100% vom Bestellwert, wenn er die Bestellung einen Tag vor Beginn der Erbringung der Dolmetschdienstleistung storniert;

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass alle Vereinbarungen, die die zu erbringende Bestellung betreffen, ausschließlich im Wege von Direktkontakten mit dem Auftragnehmer zu treffen. Dem Auftraggeber ist untersagt, die die Bestellung betreffenden Vereinbarungen unmittelbar mit Dritten und insbesondere mit dem Übersetzer/Dolmetscher, Subunternehmer des Auftragnehmers usw. zu treffen.

3. Sollte der Auftraggeber gegen das in § 6 Abs. 2 geregelte Verbot verstoßen, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% der für die jeweilige Bestellung vereinbarten Vergütung an den Auftragnehmer zu zahlen.

 § 7

Erbringung, Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung

1. Die Dienstleistung, die Gegenstand der Bestellung ist, gilt als ordnungsgemäß erbracht, wenn:

a) sie auf einem entsprechenden fachlichen Niveau erbracht wurde,

b) sie zum vereinbarten Termin geliefert oder zur Übergabe bereitgestellt wurde.

2. Sollte der Auftraggeber nachweisen, dass die ausgeführte Bestellung mangelhaft ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Mängel unverzüglich innerhalb der mit dem Auftraggeber vereinbarten Frist zu beseitigen.

3. Lassen sich die Mängel nicht beseitigen, ist der Auftraggeber berechtigt, die Zahlung der Vertragsstrafe in Höhe von 25% der für die jeweilige Bestellung vereinbarten Nettovergütung zu verlangen. Sollten sich die Mängel als wesentliche Mängel erweisen, was im Rahmen des nach § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführten Reklamationsverfahrens festgestellt wird, ist der Auftraggeber berechtigt, die Zahlung der Vertragsstrafe in Höhe von 50% der für die jeweilige Bestellung vereinbarten Nettovergütung zu verlangen.

4. Sollte der Liefertermin für den Gegenstand der Bestellung vom Auftragnehmer nicht eingehalten werden, mindert der Auftragnehmer den Betrag der Nettovergütung für die Ausführung der Bestellung um 5% für jeden Verzugstag mit der Herausgabe des Gegenstandes der Bestellung, jedoch insgesamt maximal in Höhe von 30% der für die jeweilige Bestellung vereinbarten Nettovergütung. Bei Verzug mit der Herausgabe des Gegenstandes der Bestellung von über zehn Tagen ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Bezahlung der Vergütung an den Auftragnehmer vom Vertrag zurückzutreten.

5. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch eine mangelhaft erbrachte Bestellung entstanden sind. Sollte ein Schaden, der durch Nichterbringung oder durch eine mangelhafte Erbringung der Bestellung durch den Auftragnehmer entstanden ist, über den Betrag der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Umstand vereinbarten Vertragsstrafen hinausgehen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Schadenersatz bis zur vollen Schadenshöhe ausgenommen der entgangenen Vorteile und unter Einschränkung der mit dem Vertrag verbundenen vollen Haftung des Auftragnehmers bis zu 150% vom Nettowert des Vertrages geltend zu machen.

6. Der Auftraggeber, der die Erbringung von Dienstleistungen im Schnell- oder Expressverfahren verlangt, versteht und erkennt es an, dass solche Bestellungen von einem Team von Subunternehmern ausgeführt werden können, was zur fehlenden Einheitlichkeit der Terminologie führen kann.

7. Ausgeschlossen ist die Haftung des Auftragnehmers für die fehlende Einheitlichkeit der in der Übersetzung verwendeten Terminologie gegenüber der Terminologie des Auftraggebers, soweit der Auftragnehmer bei der Vereinbarung der Bestellbedingungen und bei der Abgabe der Bestellung vom Auftraggeber auf die von ihm verwendete Terminologie nicht hingewiesen wird und diese auch nicht zur Verfügung gestellt wird, denn in diesem Fall erfolgt die Übersetzung unter Verwendung des im jeweiligen Gebiet meist üblichen Wortschatzes.

8. Ausgeschlossen ist die Haftung des Auftragnehmers für die Textvorbereitung für die anschließende Veröffentlichung und für weitere Prüf- und Korrekturverfahren, wenn:

a) der Auftraggeber dem Auftragnehmer die anschließende Veröffentlichung des Textes nicht mitgeteilt hat,

b) der Auftraggeber auf weitere Verfahren, die bei den für die Veröffentlichung vorgesehenen Übersetzungen angewandt werden, verzichtet. Der Verzicht bedeutet hier, dass der Auftraggeber das Risiko, das bei Verzicht auf die vorbezeichneten Verfahren entsteht, versteht und akzeptiert.

9. Im gegenseitigen Verhältnis übernehmen die Parteien keine Haftung für eine mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn dies durch Höhere Gewalt erfolgte. Als Höhere Gewalt gelten solche Umstände wie Streiks, Sperren, Ausfall der Computersysteme, Stromausfälle, Terrorangriffe, Epidemien oder Infektionskrankheiten, deren Ausmaß den gewöhnlichen Betrieb des Unternehmens der von der Höheren Gewalt betroffenen Partei beeinträchtigt. Die von den Folgen der Höheren Gewalt betroffene Partei hat die Gegenpartei umgehend über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer dieser Ereignisse zu informieren.

 § 8

Reklamationen

1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle Einwendungen gegen Nichterbringung oder gegen eine mangelhafte Erbringung des Gegenstandes der Bestellung vorzubringen. Dies hat innerhalb von zehn Werktagen ab Erhalt des fertigen Gegenstandes der Bestellung zu erfolgen. Werden die Mängel nicht angezeigt, bedeutet dies, dass der Auftraggeber den Gegenstand der Bestellung vorbehaltslos annimmt.

2. Vorbehaltlich der verbraucherrechtlichen Vorschriften erlöschen alle sich durch die Nichterbringung oder durch eine mangelhafte Erbringung des Gegenstandes der Bestellung entstehenden Rechte des Auftraggebers mit Ablauf der in Abs. 1 genannten Termins.

3. Die Einwendungen des Auftraggebers müssen schriftlich vorgebracht und dem Auftragnehmer per E-Mail, Fax, Post oder persönlich vorgebracht werden. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, die Umstände, den Zeitpunkt und die Art der Feststellung der Mängel sowie die Mängelbeschreibung anzugeben. In Bezug auf die Dolmetschdienstleistungen muss die Mangelanzeige auch eine Audio- oder Audio-Video- Aufnahme beinhalten.

4. Der Auftragnehmer prüft die Reklamation baldmöglichst, jedoch spätestens innerhalb von sieben Werktagen ab Vorbringen der in Abs. 1 genannten Einwendungen des Auftraggebers.

5. Sollte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Streit hinsichtlich der in § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Mängel der ausgeführten Bestellung entstehen, verpflichten sich die Parteien den Streit auf gütlichem Wege durch Heranziehen eines unabhängigen Sachverständigen, der von der Liste der Sachverständigen für Gerichtsübersetzungen vom Zuständigkeitsgebiet des Bezirksgerichts in Lublin von beiden Parteien gemeinsam ausgewählt wird, beizulegen.

6. Die Höhe der Vertragsstrafe gemäß § 7 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist vom Prüfergebnis des unabhängigen Sachverständigen abhängig. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens durch den unabhängigen Sachverständigen werden von der Partei, die den Streit verloren hat, getragen.

 § 9

Geheimhaltung

1. Ausgenommen der öffentlich zugänglichen Materialien (Veröffentlichungen in der Presse und im Internet, öffentlich zugängliche Rechtsakte usw.) und einschlägiger Rechtsvorschriften gelten alle Dokumente und Hilfsmaterialien des Auftraggebers sowie der Inhalt der zu dolmetschenden Treffen als vertraulich und werden in keinerlei Form an Dritte übermittelt.

2. Der Auftragnehmer erklärt, dass alle Mitarbeiter und Subunternehmer, die für die Abwicklung der Aufträge des Auftraggebers eingesetzt werden, mit dem Auftragnehmer eine Geheimhaltungsvereinbarung, die sich auf alle Informationen des Auftraggebers erstreckt, abgeschlossen haben. Diese Regelungen sind auch anwendbar, wenn der Vertrag zwischen den Parteien nicht zustande gekommen ist.

3. Der Auftragnehmer kann auf Wunsch des Auftraggebers ein gesondertes Dokument als Geheimhaltungsverpflichtung zur Verfügung stellen.

 § 10

Schlussbestimmungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der bei Abschluss des Vertrages geltenden Fassung gilt als inhaltlicher Bestandteil des Vertrages mit Wirkung ab Datum der Abgabe der Bestellung.

2. In Sonderfällen ist der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regeln für die Erbringung der Dienstleistung anzuwenden, was zur Vermeidung der Nichtigkeit der Schriftform bedarf.

3. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

4. Auf Angelegenheiten, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt werden, sind allgemein geltende Rechtsvorschriften anzuwenden.

5. Die Parteien bestätigen, dass sie – im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages und der Durchführung der Bemühungen für dessen Abschluss – die sich aus den Vorschriften der Verordnung (UE) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO, Amtsblatt EU L 119 vom 4. Mai 2016) ergebenden Pflichten zum Schutz und zur Absicherung personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, kennen und sich verpflichten, diese zu erfüllen und bei deren Erfüllung mitzuwirken, darunter die übermittelten Daten zwingend zu schützen, soweit keine anderweitigen gesetzlichen Bestimmungen bestehen. Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass die Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer mit dem Einsatz berechtigter Geschäftspartner verbunden sein kann, wodurch jedoch der diese Daten und Informationen betreffende Schutzstandard nicht beeinträchtigt werden kann.

6. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag zwischen den Parteien ist Lublin.

7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten seit dem 1. Januar 2019.

Unsere Kunden

Vielen Dank für Ihr Vertrauen

Kontakt

OMERO Polen

al. W. Witosa 3
20-315 Lublin

+48 81 30 70 677
info@omero.pl

OMERO Spanien

Ronda Sant Antoni 46,
ent.1A 08001 Barcelona

+34 931 82 42 24
info@omero.es

Schreib uns

Formularz kontaktowy (DE)
phone-handsetcrossmenuchevron-downarrow-left-circlearrow-right-circle linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram